FAQ - Fragen und Antworten zur Sterbe- und Unterstützungskasse
Siehe Artikel 7 des Stiftungsreglements der Sterbe-und Unterstützungskasse.
Siehe Artikel 5 des Stiftungsreglements der Sterbe-und Unterstützungskasse.
Siehe Downloads / Dokumente.
Die Geschäftsleitung des VSPB.
Siehe Artikel 10 des Stiftungsreglements der Sterbe-und Unterstützungskasse.
Über die Buchungsplattform der Ferienwohnungen sowie telefonisch unter der Nummer 041 367 21 20.
Die Zahlung der Mietsumme erfolgt per Rechnung. Bei Bezahlung per Rechnung ist der Betrag innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 30 Tagen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
Ferienwohnungen sind maximal 12 Monate im Voraus buchbar.
Aufschaltung eines neuen Monates ab Mitternacht, am 1. des Monats.
Nein. Am besten melden Sie sich im Sekretariat: mail@vspb.org.
Sie erhalten dort die nötige Information.
Schreiben Sie eine E-Mail an: mail@vspb.org und nennen Sie den Grund Ihrer Annullation.
Das Sekretariat wird sich dann bei Ihnen melden.
Nein. Die Ferienwohnung darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Kleinkinder inbegriffen).