Verband Schweizerischer Polizei-Beamter VSPB

FAQ - Fragen und Antworten zur Sterbe- und Unterstützungskasse

1. Wie hoch ist das Sterbegeld?

Siehe Artikel 7 des Stiftungsreglements der Sterbe-und Unterstützungskasse.

2. Wie hoch ist die Einkaufssumme in die Sterbe- und Unterstützungskasse?

Siehe Artikel 5 des Stiftungsreglements der Sterbe-und Unterstützungskasse.

3. Wie stelle ich einen Unterstützungsantrag bzw. Darlehensantrag?
4. Wer entscheidet über meinen Antrag auf Unterstützung oder Darlehen?

Die Geschäftsleitung des VSPB.

5. Hat man Anrecht auf eine Abgangsentschädigung beim Austritt aus dem VSPB und damit aus der Sterbe- und Unterstützungskasse? Wenn ja, wie hoch ist diese?

Siehe Artikel 10 des Stiftungsreglements der Sterbe-und Unterstützungskasse.

6. Wie und wo kann ich eine Ferienwohnung mieten?

Über die Buchungsplattform der Ferienwohnungen sowie telefonisch unter der Nummer 041 367 21 20.

7. Was ist die Zahlungsfrist für die Miete?

Die Zahlung der Mietsumme erfolgt per Rechnung. Bei Bezahlung per Rechnung ist der Betrag innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 30 Tagen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.

8. Wie lange im Voraus kann ich eine Ferienwohnung mieten?

Ferienwohnungen sind maximal 12 Monate im Voraus buchbar.
Aufschaltung eines neuen Monates ab Mitternacht, am 1. des Monats.

9. Kann ich wegen Corona die Ferienwohnung kostenlos annullieren?

Nein. Am besten melden Sie sich im Sekretariat: mail@vspb.org
Sie erhalten dort die nötige Information.

10. Wie gehe ich vor, wenn ich die gebuchte Ferienwohnung annullieren muss?

Schreiben Sie eine E-Mail an: mail@vspb.org und nennen Sie den Grund Ihrer Annullation.
Das Sekretariat wird sich dann bei Ihnen melden.

11. Die Ferienwohnung ist für 4 Personen. Mit dem Baby sind wir 5 Personen, kann ich trotzdem buchen?

Nein. Die Ferienwohnung darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Kleinkinder inbegriffen).

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